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MPU Beratung

MPU bereits ab 1,1 Promille

Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine MPU nun bereits ab 1,1 Promille möglich, anstatt ab 1,6 Promille, wie es bislang der Fall war.

Wenn keine Ausfallerscheinungen durch den Alkoholkonsum festzustellen waren, deutet dies darauf hin, dass der Trunkenheitsfahrer regelmäßig viel Alkohol trinkt und dadurch ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist.

Die Entscheidung ob eine MPU gemacht erforderlich ist, entscheidet die Führerscheinstelle.

Wer eine MPU absolvieren muss, sollte darauf gut vorbereitet sein.
Egal ob wegen Alkohol, Drogen, Aggressionen oder zu vieler Punkte.

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